WEITERBILDUNG
Gewerbliche Kraftfahrer müssen alle 5 Jahre an Weiterbildungen (Modulen) teilnehmen.
Es sind fünf Weiterbildungen a 7 Stunden. Für jede Weiterbildung gibt es eine Bescheinigung. Diese Bescheinigungen müssen dann zur Führerscheinstelle gebracht werden. Dort wird dann in den neuen Führerschein die Kennziffer 95 eingetragen.
Nun darf der Fahrer wieder für 5 Jahre gewerblich tätig sein. In diesen 5 Jahren müssen die Weiterbildungen wiederholt werden. Die Weiterbildungen sind in drei Kenntnisbereiche unterteilt:
- Kenntnisbereich 1
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Kenntnisbereich 2
Anwendung der Vorschriften
- Kenntnisbereich 3
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Die in den jeweiligen Modulen behandelten Kenntnisbereiche werden auf den Bescheinigungen vermerkt