Voraussetzungen für den B196 Führerschein:
- Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
- Mindestalter von 25 Jahren
- Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht
Antragstellung
Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 erfolgt unter Vorlage eines Identitätsnachweises, des Nachweises der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung“ und eines aktuellen biometrischen Lichtbildes.